IN MEINER PRAXIS KÖNNEN SIE ALS MITGLIED EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG ODER ALS SELBSTZAHLER/IN BEHANDELT WERDEN.
Bei privat Versicherten werden die Kosten von den Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem 2,3fachen bis 3,5fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierbei werden die neuen Gebührenziffern vom 01.07.2024 angewendet.
Gebühren für Selbstzahler: Die Behandlungskosten für die Psychotherapie-Termine belaufen sich auf 167 Euro, gemäß der Abrechnung nach der GOÄ, 2,3facher Satz. Neben diesen Kosten müssen auch die Gebühren für eventuell verordnete Medikamente von gesetzlich Versicherten selbst übernommen werden. Sollte die Behandlung dann nur mit Medikamenten und nicht mit Psychotherapie fortgeführt werden, so liegen die Gebühren bei ca. 50 bis 120 Euro pro Termin.
Eine Behandlung über das sog. Kostenerstattungsverfahren ist gegenwärtig in meiner Praxis nicht möglich.
