In meiner Praxis untersuche und behandle ich Menschen, die an den unterschiedlichsten Formen psychischer Erkrankungen und seelischen Krisen leiden. Schwerpunkte sind hierbei DEPRESSIONEN, TRAUMAFOLGESTÖRUNGEN (einschließlich posttraumatischer Belastungsstörung), sowie ANGSTERKRANKUNGEN. Außerdem biete ich professionelle Unterstützung zur TRAUERBEWÄLTIGUNG, zur ÜBERWINDUNG VON PRÜFUNGSÄNGSTEN sowie bei ANGST VOR ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN oder dem HALTEN VON VORTRÄGEN an. Die LINDERUNG CHRONISCHER SCHMERZEN stellt ein weiteres Gebiet meines psychotherapeutischen Behandlungsspektrums dar.
In der Psychotherapie werden Methoden der Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Entspannungs- und Imaginationsverfahren, Achtsamkeitsübungen sowie EMDR (Eye movement desensitization and reprocessing) angewandt.
Die Behandlung kann rein psychotherapeutisch oder auch in Kombination mit Medikamenten erfolgen. Die Dauer einer psychotherapeutischen Sitzung beträgt 50 min.
EMDR ist ein spezielles Psychotherapieverfahren, das von der US-amerikanischen Psychologin Francine Shapiro entwickelt wurde. Es kann begleitend zu den anderen Verfahren wie z.B. Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologische Therapie in einzelnen oder mehreren Sitzungen durchgeführt werden. Die hervorragende Wirksamkeit dieser Methode wurde zunächst umfassend in der Therapie der posttraumatischen Belastungsstörung beschrieben.
Inzwischen wird EMDR auch bei der Behandlung anderer Erkrankungen (Depressionen, Angst- und Zwangserkrankungen, Suchterkrankungen, dissoziative Störungen, Trauerbewältigung) sowie der Therapie chronischer Schmerzen (auch Phantomschmerzen) angewandt und zeigt laut umfangreicher Untersuchungen und Studien überdurchschnittliche Behandlungserfolge (s. hierzu auch die Website der Fachgesellschaft EMDRIA).
IN MEINER PRAXIS KÖNNEN SIE ALS MITGLIED EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG ODER ALS SELBSTZAHLER/IN BEHANDELT WERDEN.
Bei privat Versicherten werden die Kosten größtenteils von den Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem 2,3fachen bis 3,5fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Abrechnung mit den Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht erfolgen. Die Behandlungskosten für einen ersten Termin belaufen sich auf ca. 134 bis 170 Euro. Die Gebühren für weitere Termine liegen meist bei ca. 134 Euro. Neben diesen Kosten müssen auch die Gebühren für eventuell verordnete Medikamente von gesetzlich Versicherten selbst übernommen werden.